Sozius Haltegurt

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15.03.2021 20:15 (zuletzt bearbeitet: 15.03.2021 20:16)
avatar  Osel201
#1
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Hallo zusammen,
ich bin der Neue und habe seit ein paar Wochen eine AJS 56/16MS.
So wie es aussieht zusammengestrippt mit nem 500er Motor.
Am nächsten Montag muss sie zur TÜV Einzelabnahme. Sollte ich mich täuschen, dürft Ihr gern laut lachen, aber da gibts doch keinen extra Haltegurt an dem sich Mitfahrer*in festhalten könnte, oder?
Es gibt zwar schon ein älteres §21 Gutachten in dem meine als Zweisitzer eingetragen ist, aber vlt. ist der Gurt danach entfernt worden?
Auf Bildern habe ich allerdings noch nie einen extra Gurt gesehen

Danke für eure Hilfe, LG Reiner

LG Reiner

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16.03.2021 11:02
avatar  matman
#2
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Hallo Reiner,

willkommen und viel Spaß hier. Das mit dem Haltegurt würde ich erst mal entspannt sehen und abwarten, was der TÜV-Blaukittel dazu meint. Vielleicht geht er ja kommentarlos darüber hinweg...

An meiner G3LS von 1958 hat irgendjemand irgendwann mal einen Gurt mit zwei Kreuzschlitzschrauben an die Sitzbank vergewaltigt. Aus lauter Faulheit habe ich diesen Gurt bisher drangelassen (vielleicht pinsele ich ja wenigstens mal die Schraubenköpfe schwarz an... ). Im Original war so ein Gurt m. W. aber tatsächlich nicht vorhanden. Immerhin sind am Heck, hinter den Stoßdämpferaufnahmen, ja auch beidseitig Haltebügel verbaut.

Gutes Gelingen! Cheers, Jan


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16.03.2021 11:53
avatar  Osel201
#3
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Danke Dir.

nachdem im dänischen Brief wie bei einer früheren, inzwischen verfallenen §21 Abnahme (Vorbesitzer) 2 Sitzer eingetragen wurden, lass ichs dann mal drauf ankommen.

LG Reiner

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16.03.2021 13:35
avatar  Jürgen
#4

Wenn ich mich richtig erinnere: Der Sozius braucht eine Möglichkeit sich festzuhalten. Der Gurt ist OK. Bedingt aber eine Sitzbanklänge von min. 65 cm. Wenn die Sitzbank kürzer ist, ist der Gurt nicht brauchbar und es sollte etwas anderes zum festhalten vorhanden sein; Schutzblechstrebe, Gepäckträger o.ä..
Soviel auf die Schnell 😊
VG Jürgen


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16.03.2021 15:44
avatar  Osel201
#5
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Ich werde berichten, was der TÜV m Montag dazu sagt

LG Reiner

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17.03.2021 14:22
#6
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Hallo Reiner,
ich hab für meinen Tüv damals einen alten schwarzen Ledergürtel mit der Schließe nach unten um die Sitzbank geschnallt.
Sieht man nicht bei montierter Sitzbank.
Funktionert prima und kann danach wieder weg.

Gruss,
Rumford10


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17.03.2021 14:43
avatar  Osel201
#7
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Auch das hatte ich mir als Notlösung überlegt, nur komplizierter. Danke!!!

LG Reiner

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17.03.2021 18:53 (zuletzt bearbeitet: 17.03.2021 19:09)
avatar  Osel201
#8
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Alter Gürtel sieht jetzt aus wie original montiert.

LG Reiner

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17.03.2021 19:10
avatar  Osel201
#9
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Hier mein "original" Haltegurt...

LG Reiner

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17.03.2021 19:14
avatar  Osel201
#10
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Bildschirmfoto 2021-03-17 um 18.57.26.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)

LG Reiner

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17.03.2021 21:15
#11
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top original!


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17.03.2021 21:28
avatar  matman
#12
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Verkünstelt Euch nicht so mit dem blöden Haltegurt!

Mich hätte ja echt mal interessiert, was der TÜV zum fehlenden Haltegurt (nicht) gesagt hätte...


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18.03.2021 12:52
avatar  Osel201
#13
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Vlt. frag ich mal, wenn ich die Papers habe

LG Reiner

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20.03.2021 17:13
avatar  jampot
#14
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Einen Halteriemen braucht's eigentlich nicht, da der hintere Schutzblechhalter zwei Haltegriffe zur Verfügung stellt.
Die sind zwar nicht bequem und fahrdynamisch zweifelhaft aber für eine kurze Sitzbank Zulassung-konform.


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21.03.2021 12:38
avatar  matman
#15
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Zitat von jampot im Beitrag #14
Einen Halteriemen braucht's eigentlich nicht, da der hintere Schutzblechhalter zwei Haltegriffe zur Verfügung stellt.
Die sind zwar nicht bequem und fahrdynamisch zweifelhaft aber für eine kurze Sitzbank Zulassung-konform.


Öööhm... - ja!
Zitat von matman im Beitrag #2
Im Original war so ein Gurt m. W. aber tatsächlich nicht vorhanden. Immerhin sind am Heck, hinter den Stoßdämpferaufnahmen, ja auch beidseitig Haltebügel verbaut.


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