Anmeldung meiner G9
Hallo, ich bin Volkmar und wie ich feststelle bereits seit 2021 hier angemeldet. Ich hatte mir 2021 eine Matchless G9 zugelegt und bin leider bei der Zulassung an der Behörde in Hamburg gescheitert.
Nach mehreren Zulassungsversuchen mit diversen Unterlagen habe ich schließlich aufgegeben,
das Motorrad in mein Büro gestellt und weiter mit meiner BMW gefahren.
Ich habe mich entschlossen es noch einmal zu versuchen und hoffe auf Tipps von Eurer Seite.
Ich habe folgende Unterlagen zusammengetragen:
einen deutschen Kaufvertrag, inkl. einer Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Schleswig- Holstein
eine eidesstattliche Erklärung des Verkäufers und eine von mir
eine Einzelabnahme nach § 21- bereits abgelaufen aber erneuerbar
Die Matchless ist aus England und in Deutschland bisher nicht zugelassen gewesen. Die Zulassungsstelle verlangte nach langem hin und her jetzt nach dem Nachweis, dass das Motorrad in UK nicht gestohlen worden ist.
Ich hatte eine Anfrage über DVLA nach dem Registrierung Zertifikat V5C gestellt- liegt nicht vor
Anfrage in UK nach Unterlagen über Diebstahl- das Register reicht nicht so weit zurück (Bj. 1951).
Gibt es jemanden der ähnliche Erfahrungen gemacht hat und welche Lösung könnte es geben?
Ich bin für jeden Hinweis dankbarMatchless G9.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)
Hallo Volkmar,
schönes Motorrad!
Sehr schade, daß du keine Zulassung bekommst.
Ich habe meine (baugleiche) AJS M20 Bj. 1952 in 2017 aus England importiert und im Frühjahr 2018 in München nach §21 Vollabnahme zugelassen.
Allerdings hatte ich ein V5C UK registration certificate, das leider von der Zulassungsstelle einbehalten wurde.
Ich könnte evtl. mit einer Briefkopie bzw. V5C Kopie helfen?
Kennst du das ursprüngliche englische Kennzeichen?
Es gibt eine englische Seite, aus der dsbzgl. Informationen abrufbar sind:
https://www.gov.uk/vehicle-registration/old-vehicles
Viel Erfolg und Grüße,
Jochen
Hallo Jochen,
vielen Dank für die schnelle Anwort und den Tipp. Es war
ein Nummernschild montiert- ich muss einmal danach
forschen..... ggf. komme ich ansonsten auf Dein Angebot
zurück. Die Seite habe ich mir angesehen und scheint
eine gute Möglichkeit zu sein. Ich berichte wenn sich
etwas ergibt.
Gruß, Volkmar
Hier kann man direkt das Kennzeichen eingeben:
https://vehicleenquiry.service.gov.uk/
#5
Noch 'n Tipp: wenn eine Zulassungsstelle rumzickt und Forderungen stellt, die gleiche Behörden in anderen Bundesländern oder gar Landkreisen im gleichen Bundesland (Okay, im Stadtstaat Hamburg gibts keine Alternativen) nicht verlangen, ja, dann "verkauf" sie doch einfach ganz legal an einen Bekannten in einem zugänglicheren Bundesland. Beim "Rückkauf" nach Hamburg ist die Maschine eine deutsche und dürfte problemlos angemeldet werden können.
Dieser vorgestellte Weg ist kein leichter und mit einigem Aufwand verbunden. Als absolute Notlösung wäre es aber so machbar. Logo, dass man sich zuvor über die Gepflogenheiten in seinem Landkreis/Bundesland schlau macht.
Mit legalem Gruß
Jürgen
#7
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